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Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf eine eigenfinanzierte betriebliche Altersvorsorge. Der Arbeitgeber muss dazu dem Arbeitnehmer die Möglichkeit der Entgeltumwandlung bieten.

Betriebliche Altersvorsorge Vergleich für mehr Rendite

Betriebliche Altersvorsorge CheckDie betriebliche Altersvorsorge war bis Ende 2001 meist eine von Unternehmen finanzierte Zusatzaltersversorge für Mitarbeiter. Mit der Zusage ging das Unternehmen eine bindende Verpflichtung mit einer betrieblichen Altersvorsorge gegenüber seinen Beschäftigten ein.

Durch die Rentenreform 2001 aber hat diese Situation sich grundlegend geändert. Denn seit Anfang 2002 besteht grundsätzlich für Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Das heißt, dass der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts für seine Altersvorsorge anspart. Diese so genannte Entgeltumwandlung fördert übrigens der Staat. Der Betrieb übernimmt dann die Abwicklung und ist im Auftrag seiner Arbeitnehmer Vertragspartner des Finanzdienstleisters. In einigen Branchen zahlen die Unternehmen ihren Beschäftigten auch einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge.

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Der Gesetzgeber hat sich zum Ziel gesetzt, jedem Arbeitnehmer Zugang zu einer betrieblichen Altersvorsorge zu ermöglichen. Diese müssen die Beschäftigten aber selbst finanzieren. Durch die Neuregelungen des Alterseinkünftegesetzes will man die betriebliche Vorsorge stärken.

Jeder Arbeitnehmer kann Steuern sparen. Finanzieren Sie ganz einfach die Beiträge für die betriebliche Altersversorge aus Ihrem Bruttoeinkommen. Sie als Arbeitnehmer haben gesetzlich bei Ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung.

Der Vorteile für Sie wäre auf den umgewandelten Teil fallen keine Beiträge für Sozialversicherungsabgaben oder Steuer an. Versteuert werden müssten die „Beiträge“ erst dann, wenn die Leistungen anfallen. Da in der Regel der Steuersatz im Alter geringer ist entsteht auch hier bei den Meisten ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil.

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